Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat die neue Regel
BTGA 3.003:2017-04 – Geschlossene wassergeführte Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe – Zuverlässiger Betrieb unter wassertechnischen Aspekten –
veröffentlicht. Mani Zargari und Dr. Oliver Opel waren Mitglieder des BTGA Ausschusses, wodurch sich die Möglichkeit eröffnete aktuelle Forschungsergebnisse in die Regel einfließen zu lassen. So wurde einer der wichtigsten Erkenntnisse aus der ersten Phase der Feldstudie über den Einfluss des Chloridgehaltes auf die Korrosionswahrscheinlichkeit in die wasserchemischen Anforderungen des Füllwassers aufgenommen. In der Feldstudie wurde festgestellt, dass die Korrosionswahrscheinlichkeit ab einem Gehalt von mehr als 15 mg/L stark ansteigt. Dieser Wert wurde als Grenzwert in die BTGA-Regel aufgenommen. Weiterhin wurde der Erkenntnis Rechnung getragen, dass viele Anlagen, die mit einem unbehandelten aber geeigneten Standortwasser befüllt wurden, korrosionstechnisch unproblematisch sind. Die wasserchemischen Anforderungen an das Füllwasser wurden demzufolge derart gestaltet, dass sie einer Verwendung von geeignetem Standortwasser nicht entgegenstehen. Es war Konsens im Ausschuss, dass das ständige Monitoring betrieblicher und wasserchemischer Parameter die beste Absicherung vor Korrosionsschäden darstellt. Entsprechend wurde die Empfehlung aufgenommen, Möglichkeiten für ein Monitoring im Bypass vorzusehen.